Klimaschutzantrag

Hier unser Antrag zum Klimaschutz aus der Ratsitzung vom Dezember 2007:Der Klimareport der Vereinten Nationen (sog. IPCC-Report) hat den menschgemachten Klimawandel als wissenschaftlich unbestreitbar dargelegt. Dies wurde seitens des Weltklimarates in der vergangenen Woche nochmals bekräftigt. Danach hält der Weltklimarat die Folgen des Klimawandels für unumkehrbar. „Selbst unter den striktesten Klimaschutzszenarien sind eine weitere Erwärmung und einige der damit verbundenen Auswirkungen im Laufe des 21. Jahrhunderts bereits unvermeidlich“.

Die Reduzierung der klimaschädlichen CO2-Emissionen liegt im Verantwortungsbereich eines jeden Einzelnen, auch der Städte und Gemeinden. Zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland haben bereits Projekte zum Klimaschutz in die Wege geleitet. Die Stadt München hat sich verpflichtet, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 um 50 % gegenüber dem Stand von 1987 reduzieren. Die Deutsche Umwelthilfe zeichnet jährlich Kommunen unterschiedlicher Größen für ihr Engagement zum Klimaschutz aus. 1. Sieger bei den Großstädten war zuletzt Münster, bei den Kommunen bis 20.000 Einwohnern die Gemeinde Wettenberg (12.000 Einwohner) in Hessen.

Auch die Stadt Olsberg sollte die ihr möglichen Beiträge zum Klimaschutz ermitteln und leisten. Unser Beschlussvorschlaglautete daher wie folgt:Der Rat der Stadt Olsberg beschließt im Einzelnen folgende Maßnahmen und mittel- bzw. langfristige Zielsetzungen:

Die Verwendung von Energiesparlampen führt zu erheblichen Energie- und Kosteneinsparungen.

In allen kommunalen Einrichtungen sind daher künftig – soweit nach Art der konkreten Beleuchtung möglich – Energiesparlampen zu verwenden.

Die Verwaltung der Kommune nutzt Schaltleisten um den nicht notwendigen Standby-Betrieb von Geräten weitestgehend auszuschließen. Die Leisten sind zudem bedienerfreundlich anzubringen.

Bei der Einrichtung von PC-Räumen in Schulen wird, soweit nicht vorhanden, ein zentraler Notaus-Taster installiert, der nach der Benutzung dazu dient, alle PCs vom Netz zu nehmen, um Standby-Verluste zu vermeiden. Es sollte überprüft werden, inwieweit es möglich ist, Server zumindest in den Ferien abzuschalten.

Die Kommune Olsberg informiert die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine, welche Möglichkeiten zum Klimaschutz bestehen. Hierzu wird das Informationsangebot der kommunalen Internetseiten erweitert. Zu konkreten Themen werden Referenten aus anderen Kommunen eingeladen, die Klimaschutzprojekte anderer Kommunen und Vereine vorstellen.Die Verwaltung informiert auch über das Projekt „Pendlernetz“2 des Landes NRW.

Wiederkehrenden Kostenbescheiden der Kommune an Bürgerinnen und Bürger werden Informationen zu möglichen Energie- und damit verbundenen Kosteneinsparungen beigelegt. Informiert werden soll auch über die Möglichkeiten zur Energieberatung.

Die Verwaltung überprüft, welche Maßnahmen anderer Städte, die von der Deutschen Umwelthilfe für den Klimaschutz ausgezeichnet wurden, ebenfalls in Olsberg durchführbar sind und legt einen Bericht bis zur Ratssitzung im Juni vor.

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, im Rahmen der Beschaffungsverwaltung soweit möglich, Produkte aus recyceltem Material und schadstoffreduzierter Produktion einzukaufen. Bei Elektrogeräten werden nur noch Geräte der Energieeffizienzklasse A+(+) erworben.

Die Kommune Olsberg berät ansiedlungswillige Unternehmen dabei, ihren Energieverbrauch auf das Mindestmaß zu senken und emeuerbare Energien zu nutzen, ggf. durch Hinzuziehung sachkundiger Dritter (Energieagentur NRW, Energieberatung etc.).

Die Verwaltung wird beauftragt die von der EnergieAgentur NRW angebotene sog. „E-fit“ Woche zu nutzen. Im Zuge dieser Maßnahme werden in jedem Fachbereich und/oder Gebäude Energiebeauftragte benannt, die Ansprechpartner für Kollegen sind und die Umsetzung der erarbeiteten Einsparmaßnahmen (Benutzung von schaltbaren Steckerleisten,Tipps zur richtigen Belüftung, …) begleiten.

Die Verwaltung soll einen CO2-Emissionsbericht für Olsberg erarbeiten. Sie soll darauf aufbauend dem Rat jährlich eine CO2-Bilanz vorlegen, aus der hervorgeht, in welchem Umfang eine Reduzierung klimaschädlicher Emissionen in Kommune geschehen ist. Im Rahmen eines gemäß § 4c BauGB durchzuführenden Monitorings der Bauleitplanung skizziert die Verwaltung auch durch Verwendung von moderner Technik eingesparte CO2-Emissionen gegenüber alten Technikstandards. Im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sollen grundsätzlich der Energiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und aktive Nutzung der Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen untersucht und bewertet werden. Die Bauleitplanung soll künftig stets Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 lt. BauGB enthalten. Die Verwaltung macht hierzu bei jedem Entwurf eines Planes Vorschläge für Festsetzungen, die die Installation von Solaranlagen oder von anderen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (etwa Geothermie) verlangen. Die Verwaltung achtet bei der Erstellung von Bauleitplänen stets darauf, dass die Festsetzungen von Ausrichtung und Höhe von Gebäuden „solartauglich“ sind. Bei den Verwaltungsvorlagen für Bebauungspläne sollen stets Ausführungen über die Solartauglichkeit der Festsetzungen erfolgen. Die Nutzung der Dächer der öffentlichen Gebäude für Solarthermie und Photovoltaik wird dadurch verbessert, dass die Verwaltung eine öffentlich einsehbare Liste über alle Dächer der städtischen Gebäude, die sich für Photovoltaik-Anlagen eignen, erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Der Rat begrüßt die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf diesen Dächern durch die Kommune sowie im Wege des Contractings mit Dritten. Die Verwaltung wird beauftragt, Energieleitlinien zu erarbeiten, die als Grundregeln bei der Planung kommunaler Gebäude (Neubau) und im Gebäudebestand (Sanierung) im Sinne derrationellen Energieverwendung zu berücksichtigen sind. Hierbei sind Aussagen zu Architektur, baulichem Wärmeschutz, Heizungstechnik, regenerativen Energien, Raumluft-Technik, Regelungstechnik, Wassereinsparung, Elektrotechnik, Fahrzeugen und Straßenbeleuchtung zu treffen. Die Energieleitlinien sind von Vertragspartnern bei Baumaßnahmen zu beachten. Die Kommune vereinbart in den Kaufverträgen für kommunale Grundstücke durch Private einen erhöhten Wärmeschutz und eine emissionsarme Wärmeversorgung als Anforderung an die Neubauten.

Die Kommune Olsberg führt Gespräche mit der örtlichen Sparkasse, um eine Bürgeraktie oder einen Bürgerfonds für emeuerbare Energien aufzulegen. Dieser Bürgerfonds kann für Energiesparmaßnahmen benutzt werden, die keinerlei andere Förderungen in Form von zinsgünstigen Krediten (der KFW) erhalten, weil sie die Vorgaben nicht erfüllen. Die Verwaltung wird beauftragt einen Energieeffizienzbericht über die städtischen Gebäude vorzulegen. Dieser stellt dar, wie gut die Gebäude abgedämmt sind und wo Verbesserungspotentiale bestehen. Die Verwaltung stellt auch dar, welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung möglich sind und ob Finanzierungen von Maßnahmen durch das Bundesprogramm zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude bezuschusst werden können. Sie stellt zusätzlich dar, wo Sanierungsmaßnahmen mittelfristig betriebswirtschaftlich sind und daher nach dem neuen kommunalen Finanzmanagement wegen ihrer Wirtschaftlichkeit (geringerer Energieverbrauch) durch die Aufnahme von Krediten (aus dem KfW-Kommunalkreditprogramm) finanzierbar sind. Der Rat der Stadt setzt sich zum Ziel, den Energieverbrauch in den kommunalen Einrichtungen (Gebäude, Straßenbeleuchtung, Ampeln,…) in den nächsten 5 Jahren um 30% zu verringern. Dieser Antrag wurde vom Rat an den Ausschuss Ordnung, Umwelt und Verkehr verwiesen. Dort wird er nun weiter beraten werden. Wir werden euch hier natürlich auf dem Laufenden halten.

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